© Rudie – Fotolia.com
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Der schulische Teil der Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister wird nicht vergütet. Die Ausbildung an öffentlichen Schulen ist in der Regel kostenfrei. Die Kosten für Lernmittel, Bücher und Berufskleidung müssen jedoch von den Auszubildenden getragen werden. Zudem sollten eventuell erforderliche Unterbringungskosten beachtet werden. Schulen, die an Krankenhäuser angegliedert sind, bieten oft die kostengünstige Unterbringung in Wohnheimen an. Zusätzlich zu den Ausbildungs- und Materialkosten verlangen einige öffentliche und alle privaten Schulen eine Prüfungsgebühr. Diese beträgt einmalig zwischen 100 und 500 Euro.

Die Lehrgangsgebühren an den privaten Schulen schwanken. Einige Schulen verlangen nur 50 bis 80 Euro Schulgeld im Monat, bei anderen privaten Schulen werden bis zu 500 Euro monatlich für die Ausbildung fällig. Dazu kommen die Kosten für die Lernmaterialien, die Berufskleidung, Kopiergeld und Unterbringungskosten.

Wer sich für die Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister entscheidet, hat in der Regel die Möglichkeit eine Förderung zu beantragen. Die Ausbildung ist staatlich anerkannt, sodass eine Förderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich ist. Schüler in der Erstausbildung erhalten Schüler-BAfög. Dieses ist allerdings vom Einkommen der Eltern abhängig, sodass vor der Antragstellung die individuellen Voraussetzungen geprüft werden sollten.

Je nach persönlicher Situation können weitere Fördergelder beantragt werden. Dazu gehört beispielsweise der Bildungskredit. Dieser kann ab dem zweiten Ausbildungsjahr beantragt werden. Der Bildungskredit kann auch zusätzlich zum BAföG bezogen werden. Gefördert werden allerdings nur Ausbildungen in Vollzeit. Bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen kann auch eine Einzelfallförderung durch die Agentur für Arbeit möglich sein. Für eine Prüfung der individuellen Voraussetzungen sollte ein Gespräch mit dem zuständigen Arbeitsberater erfolgen.
Es ist zu beachten, dass das Schulgeld, das bei der Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister fällig wird, steuerlich absetzbar ist. Es kann zu 30 Prozent als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Steuerrecht ist jedoch sehr komplex und ändert sich in Teilen fortlaufend, sodass sich Auszubildende vor Abgabe der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt oder beim Steuerberater erkundigen sollten.

Im Anschluss an die schulische Ausbildung müssen die Auszubildenden einen fachpraktischen Abschnitt leisten. In der Regel erhalten die Praktikantinnen und Praktikanten dafür eine Praktikumsvergütung. Wenn der fachpraktische Abschnitt in den Einrichtungen des öffentlichen Dienstes verrichtet wird, lehnt sich das Praktikumsentgelt an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes an.