Bindegewebe ist eines der vier Grundgewebe des Körpers, neben Epithel-, Muskel- und Nervengewebe. Es besteht aus Zellen und einer Zwischenzellsubstanz aus Fasern und Grundsubstanz. Bindegewebe verbindet Organe, füllt Zwischenräume, umhüllt Muskeln und überträgt in Sehnen und Bändern Zug. Für Masseurinnen und Masseure ist es das Gewebe, auf das ihre Griffe unter der Oberhaut als Erstes treffen: Lederhaut, Unterhaut und Faszien bestehen überwiegend daraus.
Aufbau: Zellen, Fasern und Grundsubstanz
Die ortsansässigen Zellen heißen Fibroblasten, in Ruhe Fibrozyten; sie bilden die Fasern. Dazu kommen eingewanderte, frei bewegliche Abwehrzellen. Zwischen den Zellen liegt die extrazelluläre Matrix mit drei Faserarten und einer Grundsubstanz:
- Kollagenfasern machen das Gewebe zugfest.
- Elastische Fasern lassen sich dehnen und kehren danach in ihre Form zurück.
- Retikuläre Fasern sind sehr dünn und bestehen aus Kollagen Typ III.
- Grundsubstanz: Stark quellende Proteoglykane füllen die Räume zwischen Zellen und Fasern und fangen Druck auf. Das Hyaluronan darin bindet Wasser.
Entwicklungsgeschichtlich stammt Bindegewebe überwiegend aus dem mittleren Keimblatt, dem Mesoderm; das embryonale Bindegewebe heißt Mesenchym. Nach Faserdichte und Aufgabe unterscheidet die Histologie mehrere Formen:
| Form | Kennzeichen | Beispiele |
|---|---|---|
| Lockeres Bindegewebe | Füllgewebe mit Zellen, Fasern und freien Abwehrzellen; Leitungsbahn für Nerven und Gefäße | Stroma der Organe, Papillarschicht der Lederhaut, Unterhaut |
| Straffes geflechtartiges Bindegewebe | dichte Faserbündel in mehreren Richtungen | Netzschicht der Lederhaut, Muskelfaszien, Organkapseln |
| Straffes parallelfaseriges Bindegewebe | Fasern in einer Zugrichtung | Sehnen, Bänder |
| Spezialisierte Formen | eigene Bauweise für eigene Aufgaben | Fettgewebe, Knorpel, Knochen, Blut |
Bindegewebe unter der Massagehand
Unter der Oberhaut, die zum Epithelgewebe gehört, folgen die Schichten, mit denen Massagegriffe arbeiten. Die Lederhaut (Dermis) hat eine dünne Papillarschicht aus lockerem Bindegewebe mit Kapillaren und Nervenendigungen und eine kräftige Netzschicht. Dort sind Kollagenbündel scherengitterartig verknüpft und geben der Haut ihre Zugfestigkeit; elastische Fasern sorgen für Rückstellkräfte. Darunter liegt die Unterhaut (Subkutis) aus lockerem Bindegewebe und Fettgewebe, das bindegewebige Septen in Läppchen teilen. Faserzüge verbinden sie mit der Körperfaszie, und sie dient als Verschiebeschicht zwischen Haut und Faszie.
An diesen Schichten hängt, wie tief eine Technik reicht. Bei der Bindegewebsmassage benennen viele Lehrbücher die Techniken sogar nach diesen Schichten: Haut-, Unterhaut- und Faszientechnik. Die Heilmittel-Richtlinie (zuletzt geändert am 15.05.2025, in Kraft seit 05.08.2025) nennt das Bindegewebe ausdrücklich unter den Geweben, an denen die Grifftechniken der Massagetherapie nach ihrer Beschreibung „über mechanische Reizwirkung“ ansetzen (§ 18 Abs. 1 Satz 2). Muskelfaszien sind Hüllen aus straffem, geflechtartigem Bindegewebe um die Muskeln. MB-APrV und Heilmittel-Richtlinie verwenden den Begriff Faszie nicht; die Leistungsbeschreibung zum Physiotherapievertrag nennt Muskelfaszien bei der Unterwasserdruckstrahlmassage (X0102).
Das Schaubild zeigt die Schichten unter der Körperoberfläche und ihre Bindegewebsart: unter der Oberhaut aus Epithel die Lederhaut mit lockerer Papillarschicht und straffer, geflechtartiger Netzschicht, die Unterhaut aus lockerem Bindegewebe und Fettgewebe als Verschiebeschicht und die Muskelfaszie aus straffem, geflechtartigem Bindegewebe. Sehnen und Bänder bestehen aus straffem, parallelfaserigem Bindegewebe. Viele Lehrbücher teilen die Bindegewebsmassage nach diesen Schichten in Haut-, Unterhaut- und Faszientechnik ein.
Bindegewebe in der Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister
Ein eigenes Fach Bindegewebe gibt es nicht. Den Aufbau lernen Auszubildende in der Anatomie unter „Allgemeine Histologie“ (Anlage 1 Nr. 2.1.4 MB-APrV, zuletzt geändert am 07.06.2023, Stand Oktober 2026); dazu kommt die Anatomie der Haut (Nr. 2.4.7). Die Anatomie umfasst 240 Stunden und wird mündlich geprüft (§ 6). Wörtlich nennt die Stundentafel das Bindegewebe nur an einer Stelle: In der Reflexzonentherapie (Nr. 15, 150 Stunden) geht es unter Nr. 15.2 um die „Entstehung von Reflexzonen in Haut, Bindegewebe und Muskulatur und ihre Störungen“. Die Reflexzonen sind ein Erklärungsmodell, das Störungen innerer Organe mit Bereichen der Körperoberfläche verbindet; ein im Einzelfall nachgewiesener Zusammenhang ist damit nicht gemeint. Geprüft wird die Reflexzonentherapie schriftlich in Fächergruppe 2 und praktisch in Fächergruppe 1 (§§ 5 und 7). Der bayerische Lehrplan von 2013 führt den Stoff als Landesbeispiel unter „Morphologie und Physiologie der vier Hauptgewebe“ im Fach Anatomie und Physiologie.
Im Berufsalltag: Bindegewebe in Leistungsbeschreibung und Heilmittelkatalog
In der Leistungsbeschreibung zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V (Lesefassung gültig ab 01.12.2024, Stand Oktober 2026) taucht Bindegewebe bei mehreren Positionen auf, als Zielstruktur oder als Teil der Funktionsstörung:
- Bindegewebsmassage (X0107): definiert als Technik für „krankhaft veränderte Bindegewebszonen“; die Zonen gehören zum Modell der Methode.
- Unterwasserdruckstrahlmassage (X0102): als Funktionsstörung „großflächige Adhäsionen im Bereich des Bindegewebes und der Gleit- und Verschiebegewebe“, als Ziel unter anderem die Verschiebbarkeit von Haut, Unterhaut und Muskelfaszien.
- Wärmetherapie: als Therapieziel eine bessere Dehnfähigkeit bindegewebiger Strukturen.
Bei Lymphabflussstörungen (Diagnosegruppe LY) nennt der Heilmittelkatalog als Leitsymptomatik unter anderem eine Verdickung von Kutis und Subkutis. Die Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der Lymphödeme (AWMF-Registernummer 058-001; S2k, Stand Mai 2017, abgelaufen, in Überarbeitung; eine S3-Neufassung liegt 2026 als Konsultationsfassung vor) beschreibt für die Stadien II und III eine Zunahme von Fasermaterial zwischen den Zellen; nachgewiesen wurden Kollagen Typ I und III. Das Wissen aus der Histologie hilft, solche Befunde einzuordnen, etwa die „Gewebeinduration“, deren Erweichung die Heilmittel-Richtlinie als Ziel ergänzender Griffe der Manuellen Lymphdrainage nennt (§ 18 Abs. 2 Nr. 7).