Die Reform der Physiotherapieberufe ist ein Gesetzesvorhaben des Bundes, mit dem das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) und die zugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen neu geordnet werden sollen. Gemeint sind beide Berufe dieses Gesetzes, das amtlich „Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie“ heißt. Auch die Bundesregierung zählt Masseurinnen und Masseure und medizinische Bademeister zu den „Berufen in der Physiotherapie“ (Antwort auf eine Kleine Anfrage, BT-Drucksache 20/14431 vom 23.12.2024). Ein Reformgesetz ist bis Oktober 2026 nicht beschlossen. Wer jetzt den Lehrgang beginnt oder abschließt, tut das nach geltendem Recht.
Geltendes Recht für Masseure, Stand Oktober 2026
Das MPhG vom 26. Mai 1994 wurde zuletzt durch Artikel 8z3 des Pflegestudiumstärkungsgesetzes vom 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359) geändert. Diese Änderung betraf die Physiotherapie: Nach § 18a MPhG können die Länder die dreijährige Physiotherapieausbildung an Hochschulen ansiedeln; die bisherige Modellklausel trat am 31. Dezember 2024 außer Kraft (§ 19). Für Masseure sieht das Gesetz keinen Hochschulweg vor. Ihr Lehrgang dauert nach § 4 Abs. 2 MPhG zwei Jahre an staatlich anerkannten Schulen. Den Abschluss bildet die staatliche Prüfung; im Anschluss sind sechs Monate praktische Tätigkeit abzuleisten.
Die MB-APrV vom 6. Dezember 1994 hat zuletzt Artikel 9 der Heilberufe-Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung vom 7. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 148) geändert, in Kraft seit 1. Oktober 2023. Seitdem können Schulen Lehrformate mit selbstgesteuertem Lernen oder E-Learning in angemessenem Umfang einplanen; das Nähere regeln die Länder (§ 1 Abs. 2a). Prüfungsnoten bildet der Vorsitz des Prüfungsausschusses seither rechnerisch als Mittelwert, und § 9 enthält neue Notendefinitionen. Stundentafel, Lehrgangsdauer und die drei Prüfungsteile blieben unverändert.
Physiotherapie-Reform: belegte Schritte seit 2020
Die folgenden Schritte sind in Dokumenten von Bundesregierung, Bundestag und Koalition belegt. Keiner davon hat bisher das Berufsrecht der Masseure geändert.
| Zeitpunkt | Schritt | Bezug zum Massageberuf |
|---|---|---|
| März 2020 | Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ | Masseure unter den zehn erfassten Berufen; vorgesehen sind unter anderem Abschaffung des Schulgelds, Ausbildungsvergütung, kompetenzorientierte Ausbildungsziele und Teilzeit |
| 2021 und 2022 | Konsultationsverfahren und Konzeptentwurf des Bundesgesundheitsministeriums | ein berufsfachschulischer und ein hochschulischer Beruf; der berufsfachschulische soll mindestens die bisherigen Aufgaben von Masseuren und Physiotherapeuten abdecken (BT-Drucksache 20/5128) |
| Dezember 2023 | Änderung des MPhG durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz | Hochschulweg nur für die Physiotherapie, Regeln für Masseure unverändert |
| Dezember 2024 | Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 20/14431) | ein weiterentwickelter Referentenentwurf (Physiotherapieberufereformgesetz, PhyThBRefG) war „seit längerer Zeit“ in der regierungsinternen Abstimmung; amtlich veröffentlicht ist er bis heute nicht |
| April 2025 | Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD | Reform der Berufsgesetze für Ergo- und Physiotherapie sowie Logopädie angekündigt, Masseure nicht genannt |
Die Eckpunkte hat das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht. In dessen Übersicht „Gesetze und Verordnungen“ stand bis zum 15. Oktober 2026 kein Entwurf zu den Berufen in der Physiotherapie.
Zeitleiste der Reform der Physiotherapieberufe: Eckpunkte von Bund und Ländern im März 2020 mit Masseuren unter zehn Berufen, Konzeptentwurf 2021 und 2022 mit einem berufsfachschulischen und einem hochschulischen Beruf, MPhG-Änderung im Dezember 2023 mit Hochschulweg nur für die Physiotherapie, Referentenentwurf in der Regierungsabstimmung im Dezember 2024, Koalitionsvertrag im April 2025 und im Oktober 2026 kein amtlich veröffentlichter Entwurf. Für Masseure gelten MPhG und MB-APrV in der Fassung von 2023 weiter.
Was für den Massageberuf offen ist
Eine Teilakademisierung halten die Eckpunkte insbesondere für Physio- und Ergotherapie für möglich, einen Direktzugang insbesondere für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie; den Massageberuf nennen sie an beiden Stellen nicht. Offen sind deshalb gerade die Fragen, die den Beruf selbst betreffen:
- Zuschnitt und Name: ob der Beruf eigenständig bleibt, umbenannt wird oder in einem gemeinsamen berufsfachschulischen Beruf in der Physiotherapie aufgeht. Die Verbände VPT und IFK schlagen in einem gemeinsamen Positionspapier vom September 2023 vor, den Beruf als „medizinische Massagetherapeutin“ bzw. „medizinischer Massagetherapeut“ zu erhalten. Das ist eine Verbandsforderung, keine amtliche Bezeichnung.
- Lehrgang: Dauer, Stundenumfang und Prüfung einer künftigen Ausbildung.
- Kosten: ob Schulgeldvereinbarungen nichtig werden und eine Ausbildungsvergütung Pflicht wird, wie es die Eckpunkte vorsehen. Bis dahin regeln die Länder die Schulgeldfreiheit.
- Zertifikate: Laut Bundesregierung (Dezember 2024) wird das Anliegen berücksichtigt, Kompetenzen der heutigen Zertifikatspositionen in die Ausbildungen einzubeziehen. Welche Positionen das betrifft, ist offen.
- Übergang: was mit begonnenen Lehrgängen, bereits erteilten Erlaubnissen nach § 1 MPhG und der Verkürzung nach § 12 MPhG geschieht.
Was bis zu einer Reform für den Lehrgang gilt
Bis ein neues Gesetz verkündet ist und gilt, bleiben der Unterricht nach Anlage 1 der MB-APrV, die staatliche Prüfung nach den §§ 2 bis 14 MB-APrV und die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 MPhG maßgeblich. Auch die Weiterqualifizierung zum Physiotherapeuten über die verkürzte Ausbildung nach § 12 MPhG steht bis dahin unverändert offen.
Meldungen über die Reform lassen sich an den Stationen eines Gesetzgebungsverfahrens messen: Referentenentwurf des Ministeriums, Kabinettsbeschluss, Beratung in Bundestag und Bundesrat, Verkündung im Bundesgesetzblatt. Einen amtlich veröffentlichten Referentenentwurf gibt es bis Oktober 2026 nicht; eine Vorabfassung mit Datum vom 21. Dezember 2023 kursierte nach Angaben von Physio Deutschland nur in Fachkreisen. Ab wann neue Regeln gelten und welche Übergangsfristen laufen, legt erst ein verkündetes Gesetz fest. Ankündigungen und Vorabfassungen ändern am Lehrgang nach MPhG und MB-APrV nichts.