Schüler-BAföG

Auch: Ausbildungsförderung für Schüler, BAföG für Berufsfachschüler

Schüler-BAföG ist die Ausbildungsförderung nach dem BAföG für Schülerinnen und Schüler. Für den zweijährigen Lehrgang zum Masseur und medizinischen Bademeister kommt sie nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG in Betracht und wird als Zuschuss gezahlt.

Schüler-BAföG ist die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Schülerinnen und Schüler, im Unterschied zur Förderung im Studium. Für den Lehrgang zur Masseurin und medizinischen Bademeisterin bzw. zum Masseur und medizinischen Bademeister ist § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG einschlägig: Gefördert wird der Besuch von Berufsfachschulklassen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen und in mindestens zwei Jahren einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln. Schülerinnen und Schüler erhalten die Leistung als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt wird (§ 17 Abs. 1). Die Angaben folgen dem BAföG, zuletzt geändert am 16. April 2026 (Stand Oktober 2026).

Schüler-BAföG im Massage-Lehrgang: vier Prüfschritte

  • Schule: Welcher Schulart der Lehrgang zugeordnet wird, richtet sich nach Art und Inhalt der Ausbildung (§ 2 Abs. 1 Satz 2). Förderfähig ist der Besuch öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen (§ 2 Abs. 1 Satz 3), der einer Ergänzungsschule nur, wenn die zuständige Landesbehörde ihn als gleichwertig anerkannt hat (§ 2 Abs. 2).
  • Bildungsgang: Der Lehrgang dauert nach § 4 Abs. 2 MPhG zwei Jahre und endet mit der staatlichen Prüfung; die Mindestdauer ist damit erreicht. Er muss die Arbeitskraft im Allgemeinen voll in Anspruch nehmen (§ 2 Abs. 5 BAföG). Auswärts zu wohnen ist keine Bedingung; diese Voraussetzung des § 2 Abs. 1a gilt nur für Schulen nach Nummer 1, etwa weiterführende allgemeinbildende Schulen.
  • Person: Wer bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 45. Lebensjahr vollendet hat, wird grundsätzlich nicht gefördert; § 10 Abs. 3 nennt Ausnahmen. Gefördert wird nach § 7 Abs. 1 zumindest für drei Schul- oder Studienjahre berufsbildender Ausbildung bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss. Ob eine frühere Ausbildung diesen Grundanspruch schon ausgeschöpft hat, prüft das Amt; eine weitere Ausbildung fördert es nur in den Fällen des § 7 Abs. 2. Kein BAföG gibt es neben Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld bei beruflicher Weiterbildung (§ 2 Abs. 6 Nr. 1), wie es bei einer Umschulung mit Bildungsgutschein vorkommen kann.
  • Antrag: Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk die Eltern ihren ständigen Wohnsitz haben; in den Fällen des § 45 Abs. 1 Satz 2, etwa bei Verheirateten, das Amt am eigenen Wohnsitz. Leistungen gibt es erst vom Beginn des Antragsmonats an, rückwirkend für frühere Monate nicht (§ 15 Abs. 1).
Prüfweg Schüler-BAföGPrüfweg Schüler-BAföGZuschuss für den Massage-Lehrgang1Schuleöffentlich oder Ersatzschule (§ 2)2Bildungsgang2 Jahre (§ 4 MPhG), Vollzeit (§ 2)3Personunter 45, Grundanspruch (§§ 7, 10)4Antrag beim AmtGeld ab Antragsmonat (§ 15)
Abb.: Prüfschritte für Schüler-BAföG im zweijährigen Lehrgang zum Masseur und medizinischen Bademeister. Quelle: §§ 2, 7, 10, 15, 17 und 45 BAföG, § 4 MPhG, Stand Oktober 2026.

Prüfweg für Schüler-BAföG im Lehrgang zum Masseur und medizinischen Bademeister in vier Schritten: Schule öffentlich oder Ersatzschule, bei Ergänzungsschulen prüft das Land die Gleichwertigkeit; Lehrgang zwei Jahre nach § 4 MPhG, die Arbeitskraft voll in Anspruch nehmend nach § 2 Abs. 5 BAföG; Person bei Beginn unter 45 Jahren mit Grundanspruch; Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung mit Zahlung ab dem Antragsmonat. Die Förderung ist ein Zuschuss.

Bedarfssätze und Anrechnung

Den monatlichen Bedarf für Schülerinnen und Schüler an Berufsfachschulen ohne vorausgesetzte Berufsausbildung legt § 12 BAföG fest. Die Beträge gelten seit 1. August 2024 (29. BAföG-Änderungsgesetz) und unverändert mit Stand Oktober 2026:

WohnsituationMonatlicher BedarfFundstelle
bei den Eltern276 Euro§ 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG
nicht bei den Eltern666 Euro§ 12 Abs. 2 Nr. 1 BAföG

Auf diesen Bedarf werden Einkommen und Vermögen der Auszubildenden, ihrer Ehe- oder Lebenspartner und ihrer Eltern angerechnet (§ 11 Abs. 2 BAföG). Das Elterneinkommen bleibt unter anderem außer Betracht, wenn Auszubildende bei Beginn das 30. Lebensjahr vollendet haben oder nach dem 18. Geburtstag fünf Jahre erwerbstätig waren und sich davon selbst unterhalten konnten (§ 11 Abs. 3); das kann bei einem Berufswechsel zutreffen. Eine Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis wird voll angerechnet (§ 23 Abs. 3).

Änderungen sind angekündigt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein 30. BAföG-Änderungsgesetz (BT-Drucksache 21/8405 vom 7. Oktober 2026) sieht für Schülerinnen und Schüler außerhalb des Elternhauses 713 Euro ab 1. April 2027 und 735 Euro ab 1. August 2027 vor, bei den Eltern 282 Euro ab 1. August 2027; für April 2029 ist ein weiterer Schritt vorgesehen. Außerdem soll der Antrag regelmäßig elektronisch über „BAföG Digital“ gestellt werden, und die Ausnahmen von der Altersgrenze sollen mit einer Übergangsregel entfallen. Die erste Lesung im Bundestag war für den 15. Oktober 2026 angesetzt; beschlossen ist der Entwurf nicht. Bis zu einer Verkündung gelten die Beträge der Tabelle.

Was die Länder regeln

Das BAföG ist Bundesrecht, ausgeführt wird es von den Ländern im Auftrag des Bundes (§ 39 Abs. 1). Sie errichten die Ämter für Ausbildungsförderung, in der Regel eines je Kreis und kreisfreier Stadt; Berlin, Bremen und Hamburg können anders verfahren (§ 40 Abs. 1). Jedes Land bestimmt auch die Behörde, die über die Gleichwertigkeit von Ergänzungsschulen entscheidet (§ 39 Abs. 3). Ob eine Massageschule als öffentliche Schule, Ersatz- oder Ergänzungsschule geführt wird, richtet sich nach Landesrecht und entscheidet mit über die Förderfähigkeit.

Schulgeld ist eine eigene Frage. Ob es anfällt oder vom Land übernommen wird, regeln Landesprogramme, siehe Schulgeldfreiheit. Einen Überblick über die übrigen Posten gibt der Beitrag Kosten der Ausbildung zum Masseur.

Nach der Prüfung: die praktische Tätigkeit

Auf die staatliche Prüfung folgen sechs Monate praktische Tätigkeit (§ 4 Abs. 3 und § 7 MPhG), umgangssprachlich Anerkennungspraktikum. § 2 Abs. 4 BAföG fördert Praktika, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer Ausbildungsstätte gefordert werden und deren Inhalt in Ausbildungsbestimmungen geregelt ist; der Bedarf richtet sich dann nach dem der Schule (§ 14). Ob die praktische Tätigkeit nach bestandener Prüfung darunter fällt, sagt das BAföG nicht ausdrücklich. Das klärt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung; eine Vergütung aus der Tätigkeit wird als Einkommen berücksichtigt.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026

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