Ausbildungsdauer

Auch: Dauer der Masseur-Ausbildung, Lehrgangsdauer

Die Ausbildungsdauer zum Masseur und medizinischen Bademeister umfasst nach § 4 MPhG zwei Jahre Lehrgang mit staatlicher Prüfung und sechs Monate praktische Tätigkeit, bei nahtlosem Anschluss also zweieinhalb Jahre bis zur Erlaubnis.

Die Ausbildungsdauer zum Masseur und medizinischen Bademeister legt das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) für alle Länder einheitlich fest. Regulär dauert die Masseur-Ausbildung zweieinhalb Jahre: zwei Jahre Lehrgang an einer staatlich anerkannten Schule und danach sechs Monate praktische Tätigkeit. Erst wenn beide Abschnitte abgeschlossen sind, kann die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung erteilt werden.

Zwei Abschnitte mit fester Länge

Nach § 4 MPhG (Stand Oktober 2026) besteht die Ausbildung aus einem Lehrgang und einer praktischen Tätigkeit. Der Lehrgang dauert zwei Jahre und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. In diesen 24 Monaten sind laut § 1 MB-APrV 2.230 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht sowie 800 Stunden praktische Ausbildung unterzubringen. Die Prüfung soll laut § 4 Abs. 1 MB-APrV frühestens in den letzten beiden Lehrgangsmonaten beginnen.

Auf die Prüfung folgen sechs Monate praktische Tätigkeit in einem ermächtigten Krankenhaus oder einer geeigneten medizinischen Einrichtung, umgangssprachlich das Anerkennungspraktikum. Sie soll innerhalb eines Jahres nach der Prüfung beginnen. Wer direkt anschließt, hat die Ausbildung nach 30 Monaten abgeschlossen. Jede Pause zwischen Prüfung und Praxisphase schiebt die Erlaubnis entsprechend nach hinten.

30 Monate bis zur Erlaubnis30 Monate bis zur ErlaubnisRegeldauer nach § 4 MPhGMonat 1 bis 24: Lehrgang2.230 Std. Unterricht, 800 am PatientenAb Monat 23: Prüfungfrühestens 2 Monate vor Ende (Soll)Binnen 1 Jahr: Beginnder praktischen Tätigkeit (Soll)6 Monate praktische Tätigkeitermächtigte Einrichtung, unter AufsichtNach 30 Monaten: Erlaubnisauf Antrag, bei nahtlosem AnschlussFehlzeitenLehrgang:bis 8 Wochen angerechnetPraxisphase:ab Woche 5 nachholen
Abb.: Zeitachse der Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister vom Lehrgangsbeginn bis zur Erlaubnis mit den Fristen für Prüfung und praktische Tätigkeit. Quelle: §§ 4, 6 und 7 MPhG, §§ 1 und 4 MB-APrV, Stand Oktober 2026.

Das Schaubild zeigt die Ausbildungsdauer zum Masseur und medizinischen Bademeister als Zeitachse: Monat 1 bis 24 Lehrgang mit 2.230 Stunden Unterricht und 800 Stunden praktischer Ausbildung am Patienten, die staatliche Prüfung soll frühestens zwei Monate vor Lehrgangsende beginnen, die praktische Tätigkeit soll binnen eines Jahres nach der Prüfung beginnen und dauert sechs Monate, bei nahtlosem Anschluss ist die Erlaubnis nach 30 Monaten möglich. Fehlzeiten bis acht Wochen werden auf den Lehrgang angerechnet, bei Unterbrechungen der praktischen Tätigkeit über vier Wochen wird die darüber hinausgehende Zeit nachgeholt.

Was die Dauer der Masseur-Ausbildung verändert

Das Gesetz fängt Ausfälle bis zu festen Grenzen auf. Andere Regeln verkürzen oder verlängern den Weg:

  • Ferien zählen immer zur Lehrgangsdauer (§ 6 Abs. 1 MPhG).
  • Unterbrechungen durch Krankheit, Schwangerschaft oder andere nicht selbst zu vertretende Gründe werden bis zu insgesamt acht Wochen angerechnet, im verkürzten Lehrgang bis zu drei Wochen. Längere Fehlzeiten sind nur auf Antrag bei besonderer Härte anrechenbar, wenn das Ausbildungsziel nicht gefährdet ist.
  • Unterbrechungen der praktischen Tätigkeit über vier Wochen hinaus sind nachzuholen (§ 7 Abs. 3 MPhG).
  • Eine andere Ausbildung kann auf Antrag im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf den Lehrgang angerechnet werden, wenn Lehrgang und Ausbildungsziel dadurch nicht gefährdet sind (§ 6 Abs. 2 MPhG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Lehrgang stattfindet.
  • Eine Wiederholung im praktischen Prüfungsteil setzt eine weitere Ausbildung voraus, die samt Prüfung höchstens ein Jahr dauern darf. Für den Abschluss dieser praktischen Wiederholung lässt § 10 Abs. 4 Satz 4 MB-APrV zwölf Monate ab der letzten Prüfung Zeit.

Bei Umschulungen ist eine ältere Sonderregel zu beachten. Die sechs Monate Abzug für Personen mit einem medizinischen Fachberuf nach § 18 MPhG gelten nur für Umschulungen, die bis zum 31. Dezember 2000 begonnen wurden. Für spätere Fälle bleibt die Anrechnung nach § 6 Abs. 2. Einzelheiten stehen in den Einträgen Verkürzte Ausbildung und Fehlzeiten.

Feste Lehrgangszeit und Lernformen

§ 4 MPhG nennt für den Lehrgang eine feste Dauer von zwei Jahren, und die 2.230 plus 800 Stunden der MB-APrV sind auf diesen Zeitraum ausgelegt. Eine Teilzeitform mit längerer Höchstdauer regeln für den Masseurberuf weder das Gesetz noch die Verordnung. Teilzeitmodelle einzelner Schulen und ihre Laufzeit hängen deshalb vom jeweiligen Angebot ab; Hinweise dazu stehen auf der Seite zur Masseur-Ausbildung in Teilzeit. Innerhalb des Lehrgangs lässt § 1 Abs. 2a MB-APrV selbstgesteuertes Lernen und E-Learning in angemessenem Umfang zu. Die Auszubildenden weisen ihre Teilnahme gegenüber der Schule nach, Einzelheiten legen die Länder fest.

Einordnung neben der Physiotherapie

Von den beiden Berufen im MPhG ist der Masseurberuf der kürzere Weg: Die Physiotherapie-Ausbildung dauert drei Jahre (§ 9 MPhG). Die Masseur-Ausbildung lässt sich später anrechnen. Wer die staatliche Prüfung als Masseur und medizinischer Bademeister bestanden hat, kann die Physiotherapie-Ausbildung auf Antrag auf 18 Monate verkürzen. Mit Erlaubnis und mindestens fünf Jahren Berufstätigkeit sind es zwölf Monate (§ 12 Abs. 1 MPhG). Den Ablauf beschreibt der Eintrag Weiterqualifizierung zum Physiotherapeuten.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026

Alle Begriffe im Glossar Massage und Physikalische Therapie