Ausbildungsinhalte (Stundentafel)

Auch: Stundentafel, Lehrplan Masseur und medizinischer Bademeister, Anlage 1 MB-APrV

Die Ausbildungsinhalte der Masseur-Ausbildung legt Anlage 1 der MB-APrV fest: 19 Unterrichtsfächer mit zusammen 2.230 Stunden und mindestens 800 Stunden praktische Ausbildung am Patienten in sechs Therapiebereichen.

Die Ausbildungsinhalte der Masseur-Ausbildung stehen bundesweit einheitlich in Anlage 1 der MB-APrV, der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister. Teil A listet 19 Fächer für den theoretischen und praktischen Unterricht, Teil B die praktische Ausbildung in sechs Therapiebereichen. Diese Stundentafel gilt für den zweijährigen Lehrgang an jeder staatlich anerkannten Schule (§ 1 Abs. 1 MB-APrV, Stand Oktober 2026, zuletzt geändert am 07.06.2023).

Masseur-Ausbildung: Inhalte der Stundentafel

Der Unterricht umfasst 2.230 Stunden. Davon sind 2.130 Stunden fest einzelnen Fächern zugeordnet, 100 Stunden sind zur Verteilung auf die Fächer 1 bis 19 vorgesehen. Vier Fächer tragen fast die Hälfte: Spezielle Krankheitslehre, Klassische Massagetherapie, Anatomie und Sonderformen der Massagetherapie. Die Verordnung nummeriert die Fächer nur durch. Die Tabelle ordnet sie zur Orientierung in vier Blöcke; die rechte Spalte zeigt, in welchem Teil der staatlichen Prüfung ein Fach ausdrücklich vorkommt.

Fach (Anlage 1 Teil A)StundenPrüfungsteil
Medizinische Grundlagen720
Spezielle Krankheitslehre360schriftlich, mündlich
Anatomie240mündlich
Physiologie90schriftlich
Allgemeine Krankheitslehre30–
Massagetherapie650
Klassische Massagetherapie300schriftlich, praktisch
Sonderformen der Massagetherapie200praktisch
Reflexzonentherapie150schriftlich, praktisch
Weitere physikalische Therapie540
Übungsbehandlung im Rahmen der Massage und anderer physikalisch-therapeutischer Verfahren150praktisch
Elektro-, Licht- und Strahlentherapie150praktisch
Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie150praktisch
Physikalisch-therapeutische Befundtechniken60praktisch
Bewegungserziehung30–
Rahmenfächer220
Psychologie/Pädagogik/Soziologie60schriftlich
Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde40schriftlich
Hygiene30–
Erste Hilfe und Verbandtechnik30–
Prävention und Rehabilitation20schriftlich
Angewandte Physik und Biomechanik20–
Sprache und Schrifttum20–
Zur Verteilung auf die Fächer 1 bis 19100–
Unterricht insgesamt2.230

Hinter den Fachnamen stehen konkrete Themen. Die Spezielle Krankheitslehre reicht in zwölf Gebieten von Innerer Medizin über Neurologie bis Sportmedizin. Zur Anatomie gehören die Palpation der Bewegungsorgane und die Anatomie der inneren Organe. Die Klassische Massagetherapie spannt den Bogen von den Griffen über Sicht- und Tastbefund bis zu Behandlungsdauer und Kontraindikationen. Zu den Sonderformen zählen unter anderem Grundlagen der Manuellen Lymphdrainage und Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie, Unterwasserdruckstrahlmassage, Colon-, Periost- und Segmenttherapie, Tiefenfriktion, Sportmassage, Fußreflexzonentherapie und apparative Techniken. Im Fach Reflexzonentherapie geht es unter anderem um das Modell der Reflexzonen in Haut, Bindegewebe und Muskulatur. Die Elektro-, Licht- und Strahlentherapie umfasst Stromformen, Ultraschall, hydroelektrische Bäder und Sicherheitsvorschriften für Geräte. Das Fach Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie schließt Kneippsche Verfahren, medizinische Bäder, Kryotherapie und Grundlagen der Kurort- und Klimatherapie ein.

Selbstgesteuertes Lernen und E-Learning dürfen in angemessenem Umfang in den Unterricht einfließen. Die Teilnahme ist der Schule nachzuweisen, das Nähere regeln die Länder (§ 1 Abs. 2a MB-APrV).

Wohin 2.230 Stunden gehenWohin 2.230 Stunden gehenVier Fächer: 1.100 der 2.230 StundenSpezielle Krankheitslehre360Klassische Massagetherapie300Anatomie240Sonderformen der Massagetherapie200Reflexzonen, Übung, Elektro, Hydroje 150Rest: 530 Stunden11 Fächer mit je 20 bis 90 Stundenplus 100 Stunden frei verteilt
Abb.: Verteilung der 2.230 Unterrichtsstunden im Lehrgang zum Masseur und medizinischen Bademeister auf die 19 Fächer. Quelle: § 1 Abs. 1 und Anlage 1 MB-APrV, Stand Oktober 2026.

Das Schaubild zeigt als Balkendiagramm, wie sich die 2.230 Unterrichtsstunden der Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister nach Anlage 1 MB-APrV verteilen: Vier Fächer tragen zusammen 1.100 Stunden, Spezielle Krankheitslehre 360, Klassische Massagetherapie 300, Anatomie 240 und Sonderformen der Massagetherapie 200. Reflexzonentherapie, Übungsbehandlung, Elektro-, Licht- und Strahlentherapie sowie Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie haben je 150 Stunden. Die übrigen 530 Stunden entfallen auf elf Fächer mit je 20 bis 90 Stunden und 100 frei auf die Fächer verteilte Stunden.

Praktische Ausbildung: 800 Stunden am Patienten

Teil B verlangt mindestens 800 Stunden praktische Ausbildung in Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen. Sie findet am Patienten statt (§ 1 Abs. 2 MB-APrV) und verteilt sich auf sechs Bereiche: Klassische Massagetherapie, Reflexzonentherapie, Sonderformen der Massagetherapie, Übungsbehandlung, Elektro-, Licht- und Strahlentherapie sowie Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie. Wie viele Stunden auf jeden Bereich entfallen, schreibt die Verordnung nicht vor. Dieselben sechs Bereiche bestimmen nach der Prüfung die sechsmonatige praktische Tätigkeit (§ 1 Abs. 4 MB-APrV). Bei ausländischen Abschlüssen dienen sie als Therapiegebiete der Eignungs- und Kenntnisprüfung.

Inhalte, Prüfung und Berufsalltag

Die staatliche Prüfung greift 13 der 19 Fächer ausdrücklich auf. Zwei Aufsichtsarbeiten decken sieben Fächer ab, die mündliche Prüfung Anatomie und Spezielle Krankheitslehre. Die praktische Prüfung umfasst sieben Fächer in zwei Fächergruppen und zusätzlich eine Behandlung nach Befund und Behandlungsvorschlag (§§ 5 bis 7 MB-APrV).

Nicht alles, was der Lehrgang vermittelt, ist später in der vertragsärztlichen Versorgung verordnungsfähig. Anlage 1 der Heilmittel-Richtlinie des G-BA (zuletzt geändert am 15.05.2025, in Kraft seit 05.08.2025) stuft unter anderem Fußreflexzonenmassage, Ganz- und Vollmassagen sowie Massage mittels Gerät als nicht verordnungsfähig ein. Fußreflexzonentherapie und apparative Massagetechniken gehören trotzdem zum Fach Sonderformen der Massagetherapie. Für die Arbeit in Praxis, Klinik oder Bad heißt das: Diese Verfahren gehören zur beruflichen Qualifikation, sind aber keine Heilmittel, die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte verordnen können. Mehr dazu im Eintrag Nicht verordnungsfähige Heilmittel.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026

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