Die Ausbildungsinhalte der Masseur-Ausbildung stehen bundesweit einheitlich in Anlage 1 der MB-APrV, der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister. Teil A listet 19 Fächer für den theoretischen und praktischen Unterricht, Teil B die praktische Ausbildung in sechs Therapiebereichen. Diese Stundentafel gilt für den zweijährigen Lehrgang an jeder staatlich anerkannten Schule (§ 1 Abs. 1 MB-APrV, Stand Oktober 2026, zuletzt geändert am 07.06.2023).
Masseur-Ausbildung: Inhalte der Stundentafel
Der Unterricht umfasst 2.230 Stunden. Davon sind 2.130 Stunden fest einzelnen Fächern zugeordnet, 100 Stunden sind zur Verteilung auf die Fächer 1 bis 19 vorgesehen. Vier Fächer tragen fast die Hälfte: Spezielle Krankheitslehre, Klassische Massagetherapie, Anatomie und Sonderformen der Massagetherapie. Die Verordnung nummeriert die Fächer nur durch. Die Tabelle ordnet sie zur Orientierung in vier Blöcke; die rechte Spalte zeigt, in welchem Teil der staatlichen Prüfung ein Fach ausdrücklich vorkommt.
| Fach (Anlage 1 Teil A) | Stunden | Prüfungsteil |
|---|---|---|
| Medizinische Grundlagen | 720 | |
| Spezielle Krankheitslehre | 360 | schriftlich, mündlich |
| Anatomie | 240 | mündlich |
| Physiologie | 90 | schriftlich |
| Allgemeine Krankheitslehre | 30 | – |
| Massagetherapie | 650 | |
| Klassische Massagetherapie | 300 | schriftlich, praktisch |
| Sonderformen der Massagetherapie | 200 | praktisch |
| Reflexzonentherapie | 150 | schriftlich, praktisch |
| Weitere physikalische Therapie | 540 | |
| Übungsbehandlung im Rahmen der Massage und anderer physikalisch-therapeutischer Verfahren | 150 | praktisch |
| Elektro-, Licht- und Strahlentherapie | 150 | praktisch |
| Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie | 150 | praktisch |
| Physikalisch-therapeutische Befundtechniken | 60 | praktisch |
| Bewegungserziehung | 30 | – |
| Rahmenfächer | 220 | |
| Psychologie/Pädagogik/Soziologie | 60 | schriftlich |
| Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde | 40 | schriftlich |
| Hygiene | 30 | – |
| Erste Hilfe und Verbandtechnik | 30 | – |
| Prävention und Rehabilitation | 20 | schriftlich |
| Angewandte Physik und Biomechanik | 20 | – |
| Sprache und Schrifttum | 20 | – |
| Zur Verteilung auf die Fächer 1 bis 19 | 100 | – |
| Unterricht insgesamt | 2.230 |
Hinter den Fachnamen stehen konkrete Themen. Die Spezielle Krankheitslehre reicht in zwölf Gebieten von Innerer Medizin über Neurologie bis Sportmedizin. Zur Anatomie gehören die Palpation der Bewegungsorgane und die Anatomie der inneren Organe. Die Klassische Massagetherapie spannt den Bogen von den Griffen über Sicht- und Tastbefund bis zu Behandlungsdauer und Kontraindikationen. Zu den Sonderformen zählen unter anderem Grundlagen der Manuellen Lymphdrainage und Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie, Unterwasserdruckstrahlmassage, Colon-, Periost- und Segmenttherapie, Tiefenfriktion, Sportmassage, Fußreflexzonentherapie und apparative Techniken. Im Fach Reflexzonentherapie geht es unter anderem um das Modell der Reflexzonen in Haut, Bindegewebe und Muskulatur. Die Elektro-, Licht- und Strahlentherapie umfasst Stromformen, Ultraschall, hydroelektrische Bäder und Sicherheitsvorschriften für Geräte. Das Fach Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie schließt Kneippsche Verfahren, medizinische Bäder, Kryotherapie und Grundlagen der Kurort- und Klimatherapie ein.
Selbstgesteuertes Lernen und E-Learning dürfen in angemessenem Umfang in den Unterricht einfließen. Die Teilnahme ist der Schule nachzuweisen, das Nähere regeln die Länder (§ 1 Abs. 2a MB-APrV).
Das Schaubild zeigt als Balkendiagramm, wie sich die 2.230 Unterrichtsstunden der Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister nach Anlage 1 MB-APrV verteilen: Vier Fächer tragen zusammen 1.100 Stunden, Spezielle Krankheitslehre 360, Klassische Massagetherapie 300, Anatomie 240 und Sonderformen der Massagetherapie 200. Reflexzonentherapie, Übungsbehandlung, Elektro-, Licht- und Strahlentherapie sowie Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie haben je 150 Stunden. Die übrigen 530 Stunden entfallen auf elf Fächer mit je 20 bis 90 Stunden und 100 frei auf die Fächer verteilte Stunden.
Praktische Ausbildung: 800 Stunden am Patienten
Teil B verlangt mindestens 800 Stunden praktische Ausbildung in Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen. Sie findet am Patienten statt (§ 1 Abs. 2 MB-APrV) und verteilt sich auf sechs Bereiche: Klassische Massagetherapie, Reflexzonentherapie, Sonderformen der Massagetherapie, Übungsbehandlung, Elektro-, Licht- und Strahlentherapie sowie Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie. Wie viele Stunden auf jeden Bereich entfallen, schreibt die Verordnung nicht vor. Dieselben sechs Bereiche bestimmen nach der Prüfung die sechsmonatige praktische Tätigkeit (§ 1 Abs. 4 MB-APrV). Bei ausländischen Abschlüssen dienen sie als Therapiegebiete der Eignungs- und Kenntnisprüfung.
Inhalte, Prüfung und Berufsalltag
Die staatliche Prüfung greift 13 der 19 Fächer ausdrücklich auf. Zwei Aufsichtsarbeiten decken sieben Fächer ab, die mündliche Prüfung Anatomie und Spezielle Krankheitslehre. Die praktische Prüfung umfasst sieben Fächer in zwei Fächergruppen und zusätzlich eine Behandlung nach Befund und Behandlungsvorschlag (§§ 5 bis 7 MB-APrV).
Nicht alles, was der Lehrgang vermittelt, ist später in der vertragsärztlichen Versorgung verordnungsfähig. Anlage 1 der Heilmittel-Richtlinie des G-BA (zuletzt geändert am 15.05.2025, in Kraft seit 05.08.2025) stuft unter anderem Fußreflexzonenmassage, Ganz- und Vollmassagen sowie Massage mittels Gerät als nicht verordnungsfähig ein. Fußreflexzonentherapie und apparative Massagetechniken gehören trotzdem zum Fach Sonderformen der Massagetherapie. Für die Arbeit in Praxis, Klinik oder Bad heißt das: Diese Verfahren gehören zur beruflichen Qualifikation, sind aber keine Heilmittel, die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte verordnen können. Mehr dazu im Eintrag Nicht verordnungsfähige Heilmittel.