Sportmassage

Auch: Sports Massage

Sportmassage ist eine auf Training und Wettkampf abgestimmte Massage vor, zwischen oder nach körperlicher Belastung. Im Lehrgang der Masseure und medizinischen Bademeister ist sie eine Sonderform (Anlage 1 Nr. 16.5 MB-APrV), aber keine eigene Heilmittelposition.

Sportmassage ist der Sammelbegriff für Massagen, die auf Training und Wettkampf von Sportlerinnen und Sportlern abgestimmt sind. Sie wird vor, zwischen oder nach einer Belastung gegeben und arbeitet mit den Griffen der klassischen Massage, etwa mit Streichungen und Knetungen. Im staatlichen Lehrgang für angehende Masseurinnen und Masseure und medizinische Bademeisterinnen und Bademeister ist sie ein eigener Unterpunkt. Eine Heilmittelposition gleichen Namens gibt es nicht.

Sportmassage im staatlichen Lehrgang

Anlage 1 der MB-APrV (Stand Oktober 2026) führt die Sportmassage als Nr. 16.5 im Fach Sonderformen der Massagetherapie mit 200 Stunden. Eine eigene Stundenzahl für die Sportmassage nennt die Verordnung nicht. Mehrere Unterpunkte des Fachs betreffen alle Sonderformen gleichermaßen: Indikationen und Kontraindikationen (16.9), Behandlungsdauer, -intervalle und -intensität (16.10) und die Verbindung mit anderen physikalisch-therapeutischen Verfahren (16.11). Medizinisches Hintergrundwissen steuert die Spezielle Krankheitslehre bei, deren Unterpunkt 5.12 die Sportmedizin ist.

Abgefragt wird die Sportmassage mit den übrigen Sonderformen im praktischen Teil der staatlichen Prüfung, Fächergruppe 1 nach § 7 MB-APrV. Die Prüflinge zeigen ihr Können fallbezogen am Patienten oder Probanden und erläutern ihr Vorgehen; je Fach soll das nicht länger als 20 Minuten dauern. Der bayerische Lehrplan für die Berufsfachschule für Massage (Juli 2013) zählt die Sportmassage als Landesbeispiel zu den Sonderformen, für die er 80 Stunden Theorie und 120 Stunden Fachpraxis ansetzt.

Vor, zwischen und nach der Belastung

Die Fachliteratur ordnet die Sportmassage nach dem Zeitpunkt. Die Ziele sind dort als Absicht formuliert, nicht als gesicherte Wirkung:

  • Vor der Belastung: Die Massage soll die Muskulatur auf Training oder Wettkampf einstimmen; diskutiert wird auch ihr Einfluss auf die Anspannung vor dem Start.
  • Zwischen Belastungen: Sie wird in Pausen gegeben, etwa zwischen Kämpfen, Durchgängen oder Spielen eines Wettkampftags.
  • Nach der Belastung: Sie soll die Erholung nach Training oder Wettkampf unterstützen.

Für einen Leistungsgewinn fehlen belastbare Belege. Eine Meta-Analyse von Davis, Alabed und Chico (2020) über 29 randomisierte Studien mit 1.012 Teilnehmenden fand keinen Beleg dafür, dass Massage zu besseren Werten bei Kraft, Sprung, Sprint, Ausdauer oder Ermüdung führt. Eine Meta-Analyse von Poppendieck und Kollegen (2016) zur Erholung nach Belastung beschreibt die Effekte als eher klein und teils unklar. Studien zur Sportmassage unterscheiden sich zudem stark in Dauer, Griffen und Zeitpunkt.

Sportmassage und BelastungSportmassage und BelastungZeitpunkt und Zielsetzung laut Fachliteratur1Vor der BelastungZiel:auf Belastung einstimmen2Zwischen BelastungenAnlass:Pause zwischen Spielen3Nach der BelastungZiel:Erholung unterstützenRahmenLehrgang:Anlage 1 Nr. 16.5Heilmittel:keine eigene PositionLeistungsgewinn:nicht belegt
Abb.: Sportmassage vor, zwischen und nach der Belastung mit den Zielen, die die Fachliteratur nennt, und ihrem rechtlichen Rahmen. Quelle: Anlage 1 Nr. 16.5 MB-APrV, § 18 HeilM-RL, Davis et al. 2020 (Meta-Analyse), Stand Oktober 2026.

Das Schaubild zeigt drei Zeitpunkte der Sportmassage in Folge: vor der Belastung mit dem Ziel, auf Training oder Wettkampf einzustimmen, zwischen Belastungen in Pausen etwa zwischen Kämpfen oder Spielen, und nach der Belastung mit dem Ziel, die Erholung zu unterstützen. Darunter der Rahmen: Im Lehrgang ist sie Nummer 16.5 der Anlage 1 MB-APrV, eine eigene Heilmittelposition gibt es nicht, und ein Leistungsgewinn ist nach einer Meta-Analyse von 2020 nicht belegt.

Keine eigene Heilmittelposition

Welche Massageformen Ärztinnen und Ärzte verordnen können, legt § 18 Abs. 2 der Heilmittel-Richtlinie fest (zuletzt geändert am 15.05.2025, in Kraft seit 05.08.2025). Die Sportmassage fehlt in dieser Aufzählung. Liegt eine Verordnung vor, lautet sie auf eine Maßnahme aus dieser Liste, etwa die Klassische Massagetherapie, sofern der Heilmittelkatalog sie für die Diagnosegruppe vorsieht. Anlage 1 der Richtlinie ordnet unter anderem Ganzkörpermassagen und Maßnahmen, die dem Fitness-Training dienen, der persönlichen Lebensführung zu und führt sie bei den nicht verordnungsfähigen Heilmitteln. Als Kassenleistung abrechenbar ist nur die verordnete Maßnahme aus § 18, nicht die Sportmassage als solche.

Abgrenzung zum geschützten Beruf

Sportmassage wird auch in Kursen außerhalb des staatlichen Lehrgangs vermittelt, als Fortbildung oder als eigenständiges Angebot. Kurs und Lehrgang führen zu unterschiedlichen Abschlüssen. Die Berufsbezeichnung „Masseurin und medizinische Bademeisterin“ oder „Masseur und medizinischer Bademeister“ darf nur führen, wer eine Erlaubnis nach § 1 MPhG hat (Masseur- und Physiotherapeutengesetz, Stand Oktober 2026). Voraussetzung ist unter anderem, die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden zu haben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 MPhG). Geschützt ist auch die Kurzform „Masseurin“ oder „Masseur“ (§ 16 Abs. 3 Satz 3 MPhG); ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 15 MPhG. Ein Kurszertifikat in Sportmassage ersetzt diese Erlaubnis nicht. Welche Schulen und Kursanbieter es in einer Region gibt, zeigen die Verzeichnisseiten, zum Beispiel Massageschulen und Kurse im Saarland.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026

Alle Begriffe im Glossar Massage und Physikalische Therapie