Unterwasserdruckstrahlmassage (UWM)

Auch: UWM, Unterwassermassage, Unterwasser-Druckstrahlmassage

Die Unterwasserdruckstrahlmassage, kurz Unterwassermassage oder UWM, verbindet ein warmes Wannenbad mit einem von Hand geführten, einstellbaren Wasserdruckstrahl. Sie ist Heilmittel der Massagetherapie nach § 18 HeilM-RL und im Lehrgang eine Sonderform der Massagetherapie.

Die Unterwasserdruckstrahlmassage, kurz UWM und im Alltag meist Unterwassermassage genannt, verbindet ein warmes Wannenbad mit einem Wasserdruckstrahl, den die Therapeutin oder der Therapeut von Hand über den Körper führt. Sie ist ein Heilmittel der Massagetherapie und wird nach ärztlicher Verordnung abgegeben. Im Beruf Masseur und medizinischer Bademeister vereint sie beide Teile der Berufsbezeichnung: Massage und Bad in einer Behandlung.

Unterwassermassage als Heilmittel nach § 18 HeilM-RL

Die Heilmittel-Richtlinie (zuletzt geändert am 15.05.2025, in Kraft seit 05.08.2025) führt die UWM in § 18 Abs. 2 Nr. 6 als Maßnahme der Massagetherapie. Sie beschreibt ein „kombiniertes Verfahren mittels manuell geführten und individuell einstellbaren Wasserdruckstrahls“ an einer Person, die sich in einem Wannenbad befindet. Wassertemperatur und Auftrieb nennt die Richtlinie als unterstützende Faktoren; zu den Zielen zählt sie unter anderem die Regulierung des Muskeltonus und die Entspannung.

Damit gelten die Mengenregeln der Massagetherapie. Nach § 12 Abs. 6 sind die Maßnahmen nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 auf 12 Einheiten je Verordnungsfall begrenzt, sofern der Heilmittelkatalog nichts Abweichendes bestimmt. Im Katalog steht die UWM in drei Diagnosegruppen als vorrangiges Heilmittel: Wirbelsäulenerkrankungen (WS), Erkrankungen der Extremitäten und des Beckens (EX) und chronifiziertes Schmerzsyndrom (CS). In allen drei Gruppen sieht der Katalog für Massagetherapien bis zu 12 Einheiten der orientierenden Behandlungsmenge vor. Als ergänzendes Heilmittel kann dort zum Beispiel ein hydroelektrisches Bad wie das Stangerbad hinzukommen.

Ablauf der UWMAblauf der UWMPosition X0102 mit Nachruhe1Wanne vorbereitenfrisches Wasser, 36 bis 38 °CWanne ab 600 Liter2Druckstrahl von Hand0,5 bis 4 bar, einstellbarRichtwert 15 bis 20 Minuten3NachruheRichtwert 20 bis 25 MinutenRuheliege je WanneAutomatische Düsennicht verordnungsfähig, Anlage 1 HeilM-RL
Abb.: Ablauf der Unterwasserdruckstrahlmassage als Heilmittel von der Wanne über den handgeführten Druckstrahl bis zur Nachruhe, abgegrenzt von automatischen Düsen. Quelle: § 18 und Anlage 1 HeilM-RL, Leistungsbeschreibung und Anlage 5 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V, Stand Oktober 2026.

Das Schaubild zeigt den Ablauf der Unterwasserdruckstrahlmassage als Heilmittel: Zuerst wird die Wanne mit mindestens 600 Litern mit frischem Wasser von 36 bis 38 Grad gefüllt. Dann führt die Therapeutin oder der Therapeut den Druckstrahl von Hand, einstellbar von 0,5 bis 4 bar, Richtwert 15 bis 20 Minuten. Es folgt die Nachruhe auf einer Ruheliege mit einem Richtwert von 20 bis 25 Minuten. Unterwassermassage mit automatischen Düsen ist nach Anlage 1 HeilM-RL nicht verordnungsfähig.

Abgrenzung: Strahl von Hand oder automatische Düsen

Für die Verordnungsfähigkeit kommt es darauf an, ob ein Mensch den Strahl führt oder Düsen automatisch arbeiten. Anlage 1 der Richtlinie („Nicht verordnungsfähige Heilmittel“) rechnet die „Unterwassermassage mittels automatischer Düsen“ unter Buchstabe c zu den Maßnahmen, die der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind. In derselben Gruppe stehen die Massage mittels Gerät und die Ganz- bzw. Vollmassage. Weitere Beispiele nennt der Eintrag Nicht verordnungsfähige Heilmittel.

MerkmalUWM als HeilmittelUnterwassermassage mit automatischen Düsen
Führung des Strahlsvon Hand, individuell einstellbarautomatisch
Fundstelle§ 18 Abs. 2 Nr. 6 HeilM-RLAnlage 1 Buchst. c HeilM-RL
Verordnung zulasten der Krankenkasseja, nach Heilmittelkatalognein
Position im VertragX0102keine

In der Ausbildung: Fach 16, Sonderformen der Massagetherapie

Im Lehrgang ist die UWM Nr. 16.2 des Fachs 16 „Sonderformen der Massagetherapie“; Anlage 1 der MB-APrV (zuletzt geändert am 07.06.2023, Stand Oktober 2026) setzt für dieses Fach 200 Stunden an. Neben 16.2 gehören zehn weitere Unterpunkte zum Fach, darunter die Grundlagen der Manuellen Lymphdrainage (16.1), die Colon-, Periost- und Segmenttherapie (16.3) und apparative Massagetechniken (16.7). Indikationen und Kontraindikationen (16.9) sowie Behandlungsdauer, Intervalle und Intensität (16.10) sind für das ganze Fach vorgegeben.

Geprüft werden die Sonderformen im praktischen Teil, in der Fächergruppe 1 gemeinsam mit den Befundtechniken, der Klassischen Massagetherapie und der Reflexzonentherapie (§ 7 Abs. 1 MB-APrV). In den Aufsichtsarbeiten nach § 5 ist das Fach nicht vertreten. In der praktischen Ausbildung bilden die Sonderformen den dritten von sechs Bereichen (Anlage 1 Teil B). Die physikalischen Grundlagen des Mediums Wasser stehen in einem anderen Fach, unter Nr. 19.1 im Fach 19; mehr dazu im Eintrag Hydrotherapie.

Im Berufsalltag: Wanne, Druck und Nachruhe

Die Leistungsbeschreibung zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V (Lesefassung gültig ab 01.12.2024, Stand Oktober 2026) konkretisiert die Position X0102: Wannenbad mit 36 bis 38 °C, Druckstrahl variabel zwischen 0,5 und 4 bar, Abstimmung von Düsenwahl, Druckstärke und Körperregion, Einzelbehandlung, Richtwert 15 bis 20 Minuten. Zur Leistung gehören für jede Person frisch eingelassenes Wasser und, soweit erforderlich, die Hilfe beim Ein- und Aussteigen.

Die Position heißt ausdrücklich „einschließlich der erforderlichen Nachruhe“. Für die Nachruhe gibt die Leistungsbeschreibung allgemein einen Richtwert von 20 bis 25 Minuten an; sie soll orthostatischen Kreislaufregulationsstörungen vorbeugen und die Kreislaufanpassung unterstützen.

Die Ausstattung regelt Anlage 5 zum Vertrag (Zulassungsvoraussetzungen, Fassung vom 21.07.2021, Stand Oktober 2026) unter der Zusatzausstattung (Nr. 4.2). Verlangt werden eine Spezialwanne mit mindestens 600 Litern bis zum Überlauf, eine Aggregatleistung von mindestens 100 Litern pro Minute, Druck- und Temperaturmesseinrichtung sowie Haltegriffe für einen trittsicheren Einstieg. Die elektrischen Anlagen sind nach den Bestimmungen für medizinisch genutzte Räume zu installieren. Hinzu kommen je Wanne ein Behandlungsraum, der an drei Wannenseiten eine freie Fläche von mindestens einem Meter Tiefe lässt, und eine Ruheliege.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026

Alle Begriffe im Glossar Massage und Physikalische Therapie