Wickel und Auflagen sind Anwendungen mit Tüchern, die kalt oder warm, meist feucht und teils mit Zusätzen auf den Körper gebracht werden. Beim Wickel umschließen mehrere Tuchlagen einen Körperteil ringsum, die Auflage liegt nur auf. In der Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister gehören beide zur Hydrotherapie und Thermotherapie. Als eigene Kassenleistung kennt das Heilmittelrecht sie nicht.
Formen von Wickeln und Auflagen
Eine amtliche Einteilung gibt es nicht. Fachliteratur und Lehrpläne ordnen die Anwendungen nach diesen Merkmalen:
- Temperatur: Die Pflegefachliteratur unterscheidet feucht-kühle, feucht-warme und feucht-heiße Anwendungen.
- Zusatz: Wasser allein oder mit Zusätzen wie Quark, Tee, Pflanzenessenzen oder Ölen.
- Körperregion: etwa Hals-, Brust-, Bauch-, Waden- oder Lendenwickel.
- Aufbau: Ein Wickel besteht meist aus drei Tüchern, einem Innentuch auf der Haut und zwei Lagen darüber.
- Eigennamen: Einzelne Formen tragen eigene Namen, etwa der Prießnitz-Wickel oder der Schrothwickel.
Nach dem angestrebten Wärmeverhalten unterscheidet die Fachliteratur außerdem wärmeentziehende, wärmestauende und schweißtreibende Wickel. Temperaturen, Liegezeiten und Abläufe nennt dieser Eintrag bewusst nicht; sie werden im Unterricht vermittelt und für jede behandelte Person einzeln festgelegt.
Wickel und Auflagen in der Ausbildung (Fach 19)
Wörtlich kommen Wickel und Auflagen in Anlage 1 der MB-APrV nicht vor. Sie gehören in Fach 19 „Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie“ mit 150 Stunden und lassen sich drei Nummern zuordnen:
- Nr. 19.2 „Hydrotherapeutische Anwendungen und ihre Wirkungen, insbesondere Kneippsche Verfahren“
- Nr. 19.6 „Wärmepackungen und Wärmekompressen“
- Nr. 19.7 „Kryotherapie“, zu der kalte Kompressen gehören
Ausdrücklich genannt werden sie in einem Landeslehrplan. Der bayerische Lehrplan für die Berufsfachschule für Massage (ISB, 2013) sieht für das Fach 80 Stunden Theorie und 80 Stunden fachpraktischen Unterricht vor und führt unter den Anwendungen die Zeile „Packungen, Auflagen, Kompressen, Wickel, ‚Heiße Rolle‘“. Die Kneippsche Hydrotherapie mit Güssen, Abreibungen und Waschungen steht dort in einer eigenen Zeile. In der staatlichen Prüfung erscheint Fach 19 nur im praktischen Teil, als Teil der Fächergruppe 2 nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 MB-APrV.
Stellung in Heilmittel-Richtlinie und Leistungsbeschreibung
Die Heilmittel-Richtlinie (zuletzt geändert am 15.05.2025, in Kraft seit 05.08.2025) zählt in § 24 Abs. 2 die Maßnahmen der Thermotherapie auf, darunter Kaltpackungen, die heiße Rolle und Warmpackungen mit Peloiden oder Paraffin. Wickel und Auflagen fehlen in dieser Liste. Neue Heilmittel dürfen nach § 4 Abs. 4 nur verordnet werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss zuvor ihren therapeutischen Nutzen anerkannt und Empfehlungen zur Qualitätssicherung abgegeben hat.
Die nächsten Verwandten in der Leistungsbeschreibung zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V (Lesefassung gültig ab 01.12.2024, Stand Oktober 2026) arbeiten trotzdem mit Tüchern:
| Position | Leistung | Bezug zu Wickel und Auflage |
|---|---|---|
| X1501 | Warmpackung | Leistung umfasst das Umhüllen mit Plastikfolie, Leintuch und Wolldecke |
| X1530 | Heiße Rolle | mit heißem Wasser getränkte, aufgerollte Frotteetücher |
| X1534 | Kältetherapie | unter anderem Eiskompressen aus Frottiertüchern |
Nach § 24 Abs. 3 HeilM-RL sind Wärme- und Kälteanwendungen, außer der Ultraschall-Wärmetherapie, nur ergänzend verordnungsfähig: neben einem vorrangigen Heilmittel wie Krankengymnastik, Übungsbehandlung oder Massagetherapie, soweit der Heilmittelkatalog nichts anderes bestimmt. Das gilt auch für die drei Positionen der Tabelle. Mehr zur Rolle aus Frotteetüchern steht im Eintrag Heiße Rolle.
Das Schaubild stellt Ausbildung und Kassenleistung gegenüber. In der Ausbildung fallen Wickel und Auflagen unter Fach 19 der MB-APrV; wörtlich genannt sind sie dort nicht, passend sind die Nummern 19.2, 19.6 und 19.7, geprüft wird praktisch in Fächergruppe 2. In der Heilmittel-Richtlinie fehlen Wickel und Auflagen in § 24; verwandte Kassenleistungen sind Warmpackung X1501, Heiße Rolle X1530 und Kältetherapie X1534, verordnet nach § 24 Abs. 3 in der Regel nur als Ergänzung.
Abgrenzung: Kneipp, Kurort und Pflege
- Kneipp-Anwendungen: Wickel gehören neben Güssen, Waschungen, Bädern und Wassertreten zu den Kneipp-Formen. Sie reichen aber über Kneipp hinaus: Packungen und Kompressen zählen ebenso zur Thermotherapie, Auflagen mit Zusätzen kommen auch aus der naturheilkundlichen Pflege. Kurkonzept und Kurorte nach Kneipp beschreibt der Eintrag Kneippsche Anwendungen.
- Kurort: Schrothkurorte und Schrothheilbäder brauchen für die Schrothpackungen speziell ausgebildete Schroth-Packer. So steht es in den Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, 14. Auflage (Fassung vom 26.03.2026), die der Deutsche Heilbäderverband und der Deutsche Tourismusverband gemeinsam herausgeben. Zu den schrothtypischen Einrichtungen zählen dort Beherbergungsbetriebe mit frühmorgendlichen Schrothwickeln.
- Pflege: In der naturheilkundlichen Pflege bilden äußere Anwendungen wie Wickel, Bäder, Auflagen und Einreibungen einen Schwerpunkt. Von Hausmitteln spricht die Fachliteratur vor allem dann, wenn Laien solche Anwendungen ohne Fachkraft durchführen.
Für Masseurinnen und Masseure heißt das: Wickel und Auflagen gehören zum Stoff von Fach 19 und zum Handwerk des Bäderbereichs, etwa in Kurbetrieben und Kneipp-Einrichtungen. In der ambulanten Praxis rechnen sie Wärme und Kälte über die Positionen der Thermotherapie ab, nicht als Wickel.