Die Manuelle Lymphdrainage, kurz MLD, ist nach der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (HeilM-RL, zuletzt geändert am 15.05.2025, in Kraft seit 05.08.2025) eine spezielle Massagetechnik. Ihre Handgriffe zielen darauf, den Lymphabfluss anzuregen und mehr Gewebeflüssigkeit in die feinen Lymphgefäße aufzunehmen. Am Ende soll der „pathologisch erhöhte interstitielle Flüssigkeitsgehalt“ sinken, wie es in § 18 Abs. 2 Nr. 7 HeilM-RL heißt. Für Masseurinnen und Masseure und medizinische Bademeisterinnen und Bademeister hat die Lymphdrainage zwei Seiten: Die Grundlagen stehen im Lehrgang, die Abrechnung mit den Krankenkassen verlangt nach dem Examen eine eigene Weiterbildung.
Lymphdrainage nach Heilmittel-Richtlinie: drei Zeitstufen
Auf der Verordnung steht die MLD als MLD-30, MLD-45 oder MLD-60. Die Zahl gibt die Therapiezeit an der Patientin oder am Patienten in Minuten an. Welche Stufe vorgesehen ist, richtet sich nach zwei Größen: dem Stadium des Lymphödems oder Lipödems (I bis III) und der Zahl der behandelten Körperteile. Als ein Körperteil zählen Kopf und Hals, ein Arm, ein Bein oder der Rumpf. Für Stadium I an einem Körperteil sieht die Richtlinie nur MLD-30 vor, für Stadium III an zwei Körperteilen nur MLD-60. Bei nur vorübergehendem Behandlungsbedarf ist ausnahmsweise MLD-45 für Stadium I an zwei Körperteilen möglich.
Grundsätzlich bestimmt die Ärztin oder der Arzt mit der Verordnung auch die Therapiezeit. Fehlt die Minutenangabe und steht auf dem Vordruck nur „MLD“, muss das Stadium von Lymphödem oder Lipödem als ICD-10-Code eingetragen sein; die Stufe wählen dann Therapeutinnen und Therapeuten nach ihrem eigenen Befund.
Im Heilmittelkatalog gehört die MLD zur Diagnosegruppe LY, Lymphabflussstörungen. Als Beispiele nennt der Katalog primäre und sekundäre Lymphödeme; das Lipödem in den Stadien I bis III ist ausdrücklich eingeschlossen, auch ohne Lymphödem. Je Verordnung sind bis zu sechs Behandlungen möglich, die orientierende Behandlungsmenge liegt bei bis zu 30 Einheiten, empfohlen sind ein bis drei Termine pro Woche.
Zur Leistung gehört der Blick auf die Kompression. Die Richtlinie misst ihr „entscheidende Bedeutung“ bei, damit Flüssigkeit nicht in das zuvor entstaute Gewebe zurückfließt. Ist in der Entstauungsphase ein lymphologischer Kompressionsverband nötig, folgt er direkt auf die MLD. Die Kompressionsbinden werden als Verbandmittel eigens ärztlich verordnet.
Das Schaubild ordnet die Therapiezeiten der Manuellen Lymphdrainage nach Stadium und Zahl der Körperteile: Stadium I an einem Körperteil MLD-30, an zwei Körperteilen MLD-30, bei nur vorübergehendem Bedarf ausnahmsweise MLD-45; Stadium II an einem Körperteil MLD-30 oder MLD-45, an zwei Körperteilen MLD-45 oder MLD-60; Stadium III an einem Körperteil MLD-45 oder MLD-60, an zwei Körperteilen MLD-60. Ein Körperteil ist Kopf und Hals, ein Arm, ein Bein oder der Rumpf; ohne Zeitangabe wählen Therapeutinnen und Therapeuten die Stufe nach Befund.
In der Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister (MB-APrV) nennt die Lymphdrainage in Anlage 1 unter Nr. 16.1: „Grundlage der manuellen Lymphdrainage/Komplexe physikalische Entstauungstherapie“. Der Unterpunkt gehört zum Fach Sonderformen der Massagetherapie mit insgesamt 200 Stunden. Diese Zeit teilt er sich mit zehn weiteren Unterpunkten, darunter Unterwasserdruckstrahlmassage, Tiefenfriktion und Sportmassage. Eine eigene Stundenzahl für die MLD gibt die Verordnung nicht vor.
Das Fundament entsteht in anderen Fächern. Die Allgemeine Krankheitslehre (30 Stunden) enthält den Punkt „Entzündungen und Ödeme“, Anatomie und Physiologie behandeln jeweils das Herz-Kreislaufsystem. Einen eigenen Unterpunkt zum Lymphsystem nennt die Verordnung nicht. Auf dem Wissen über Kreislauf und Ödeme baut die Grifftechnik auf.
Im praktischen Teil der staatlichen Prüfung kann die MLD als Teil der Sonderformen vorkommen. Diese stehen dort in Fächergruppe 1; die Prüflinge arbeiten am Patienten oder Probanden, und eine Prüfung soll je Fach 20 Minuten nicht überschreiten (§ 7 Abs. 1 MB-APrV, Stand Oktober 2026). Im schriftlichen Teil sind die Sonderformen kein eigenes Prüfungsfach. Am Patienten geübt wird in der praktischen Ausbildung von 800 Stunden, die die Sonderformen als einen von sechs Bereichen umfasst.
Im Berufsalltag: Abrechnung nur mit Zertifikat
Die Heilmittel-Richtlinie markiert Maßnahmen, für die eine Qualifikation über die Berufsausbildung hinaus nötig ist, mit einem Sternchen (§ 17 Abs. 2 HeilM-RL). Die MLD trägt dieses Zeichen und ist damit eine Zertifikatsposition. Das Staatsexamen allein berechtigt also nicht zur Abrechnung mit den Krankenkassen.
Welche Weiterbildung die Krankenkassen anerkennen, regelt Anlage 7 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V. Nach der Neufassung vom 13.04.2026, in Kraft seit 01.06.2026 und verbindlich ab 01.06.2027, heißt die Weiterbildung Komplexe physikalische Entstauungstherapie und umfasst mindestens 140 Unterrichtseinheiten. Bis dahin gilt die Vorfassung vom 21.07.2021 mit mindestens 170 Unterrichtseinheiten, auf die sich auch die Leistungsbeschreibung Physiotherapie (Lesefassung gültig ab 01.12.2024) noch bezieht. Masseurinnen und Masseure sind als Teilnehmende ausdrücklich vorgesehen. Vor der ersten Abrechnung erteilt die zuständige Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen eine Abrechnungserlaubnis. Zugang, Übergangsfristen und Prüfung erklärt der Eintrag Weiterbildung Manuelle Lymphdrainage.
Abgerechnet werden die Stufen unter eigenen Positionsnummern: X0205 für MLD-30, X0201 für MLD-45, X0202 für MLD-60 und X0204 für die Kompressionsbandagierung einer Extremität (Leistungsbeschreibung Physiotherapie, Lesefassung gültig ab 01.12.2024). Die Mengengrenze von zwölf Einheiten je Verordnungsfall (§ 12 Abs. 6 HeilM-RL) erfasst in der Massagetherapie nur die Formen nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 bis 6, also nicht die Lymphdrainage.
Abgrenzung
MLD und Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) sind nicht dasselbe. Die KPE ist laut Anlage 7 ein abgestimmtes Konzept aus vier Bausteinen: MLD, Kompressionstherapie, Hautpflege sowie entstauende Bewegungsübungen mit Anleitung zur Selbstbehandlung. Die MLD bildet darin den manuellen Teil. Von anderen Massagetechniken unterscheidet sie sich nach derselben Anlage erheblich in Grifftechnik und Systematik; deshalb wird sie in einem eigenen Kurssystem vertieft. Kompressionsgeräte gehören nicht dazu: Den Einsatz von Apparaten zur Kompressionstherapie zählt die Richtlinie ausdrücklich nicht zur Leistung MLD.