Die Weiterbildung Manuelle Lymphdrainage, auch „Lymphdrainage Weiterbildung“ oder MLD-Zertifikat genannt, ist die geregelte Zusatzqualifikation, an die die gesetzliche Krankenversicherung die Abrechnung der Manuellen Lymphdrainage (MLD) knüpft. Sie endet mit einer Abschlussprüfung und einem Zertifikat des Weiterbildungsträgers. Masseurinnen und Masseure und medizinische Bademeister gehören ausdrücklich zu den Berufen, die teilnehmen und die Leistung danach abrechnen dürfen, ebenso Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.
Rechtsgrundlage: MLD als Zertifikatsleistung
Die Heilmittel-Richtlinie des G-BA (zuletzt geändert am 15.05.2025, in Kraft seit 05.08.2025) führt die MLD in § 18 Abs. 2 Nr. 7 unter der Massagetherapie und versieht sie mit einem Sternchen. Das Sternchen kennzeichnet nach § 17 Abs. 2 der Richtlinie Leistungen, deren Durchführung eine zusätzliche Weiter- oder Fortbildung mit Abschluss voraussetzt. Welche Weiterbildung genügt, legen die Vertragspartner nach § 125 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V in Anlage 7 zum Vertrag über die Versorgung mit Physiotherapie fest. Liegt der Nachweis vor, erteilt die Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen eine Abrechnungserlaubnis (§ 124 Abs. 2a SGB V, Stand Oktober 2026). Damit ist die MLD eine Zertifikatsposition. Die Abrechnungserlaubnis bezieht sich laut Anlage 7 stets nur auf die Person, die die Weiterbildung abgeschlossen hat.
Anlage 7 liegt derzeit in zwei Fassungen vor: Fassung vom 13.04.2026, in Kraft seit 01.06.2026, verbindlich ab 01.06.2027; bis dahin gilt die Vorfassung vom 21.07.2021 weiter. Eine Weiterbildung nach der Vorfassung, die vor dem 01.06.2027 startet, wird anerkannt, sofern ihr Abschluss spätestens am 31.05.2031 liegt. Bereits erworbene Zertifikate und erteilte Abrechnungserlaubnisse behalten ihre Gültigkeit.
Was der MMB-Lehrgang vorbereitet
Im zweijährigen Lehrgang nach der MB-APrV gehört die Lymphdrainage zum Fach Sonderformen der Massagetherapie mit 200 Stunden. Anlage 1 Nr. 16.1 nennt dort die „Grundlage der manuellen Lymphdrainage/Komplexe physikalische Entstauungstherapie“. Geprüft wird das Fach praktisch in der Fächergruppe 1 (§ 7 Abs. 1 MB-APrV). Nach der staatlichen Prüfung bringen Masseurinnen und Masseure also Grundlagen mit; eine Abrechnungsberechtigung für die MLD entsteht daraus noch nicht.
Für den Einstieg in die Weiterbildung muss die MMB-Qualifikation vollständig sein, einschließlich der praktischen Tätigkeit von sechs Monaten, die nach bestandener staatlicher Prüfung folgt (§ 4 Abs. 3 und § 7 Abs. 1 MPhG). Die Fassung von 2021 sagt das ausdrücklich: Die Berufsausbildung gilt erst als abgeschlossen, wenn Lehrgang, staatliche Prüfung und praktische Tätigkeit erfüllt sind. Die Fassung von 2026 verlangt eine Qualifikation, die zur Zulassung nach § 124 Abs. 1 SGB V berechtigt. Dazu gehört die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung, und sie setzt nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 MPhG die vollständig abgeleistete Ausbildung voraus. Eine Teilnahme schon während des Lehrgangs oder der praktischen Tätigkeit sieht keine der beiden Fassungen vor.
Umfang und Prüfung der Lymphdrainage-Weiterbildung
Beide Fassungen rechnen in Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten, die Prüfungszeit zählt nicht mit. Die Unterschiede im Überblick:
- Fassung vom 21.07.2021: mindestens 170 UE, davon 24 UE ärztliche Theorie und 146 UE Praxis und praxisbegleitende Theorie; als vierwöchiger Kurs oder in Basis- und Therapiekurs, Abschluss in der Regel innerhalb eines halben Jahres.
- Fassung vom 13.04.2026: Abschnitt „Komplexe physikalische Entstauungstherapie (KPE)“, mindestens 140 UE, davon 8 UE ärztliche Theorie und 132 UE Praxis und praxisbegleitende Theorie; Abschluss in der Regel innerhalb eines Jahres; theoretische Anteile auch digital, mit protokollierter Teilnahme und Austausch mit den Lehrenden in Echtzeit.
Die Leistungsbeschreibung zum Vertrag (Lesefassung gültig ab 01.12.2024) nennt beim Weiterbildungsnachweis noch mindestens 170 Stunden und verweist zugleich auf die Anforderungen der Anlage 7. Die neue Fassung gliedert die Inhalte in Grundlagen (37 UE), ärztlichen Unterricht (8 UE) und therapeutischen Prozess (95 UE). Zum letzten Block gehören Befund, Behandlungsaufbau, der lymphologische Mehrlagen-Kompressionsverband an Arm und Bein sowie die Dokumentation. Rahmen ist die Komplexe physikalische Entstauungstherapie (KPE), die Anlage 7 aus MLD, Kompressionstherapie, Hautpflege und entstauungsfördernden Bewegungsübungen mit Schulung zur Selbsttherapie zusammensetzt.
Die Abschlussprüfung besteht nach der Fassung von 2026 aus einem schriftlichen und einem praktisch-mündlichen Teil, nach der Fassung von 2021 aus einem schriftlichen, einem praktischen und einem ärztlich-mündlichen Teil. Bestanden ist sie nach beiden Fassungen, wenn jeder Teil mindestens mit „ausreichend“ bewertet wird; ein nicht bestandener Teil darf höchstens zweimal wiederholt werden. Zur Prüfungskommission gehört jeweils ein vom Weiterbildungsträger unabhängiges Mitglied mit abgeschlossener MLD-Weiterbildung und mindestens zwei Jahren Berufserfahrung. Anerkannte Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrkräfte veröffentlicht nach der Fassung von 2026 der Verband der Ersatzkassen (vdek) online.
Das Schaubild zeigt vier Stufen: vollständige Qualifikation als Masseurin oder Masseur und medizinischer Bademeister einschließlich sechs Monaten praktischer Tätigkeit als Zugangsvoraussetzung nach § 124 Absatz 1 SGB V, Weiterbildung nach Anlage 7 mit mindestens 140 Unterrichtseinheiten in der Fassung von 2026 oder 170 Unterrichtseinheiten in der Fassung von 2021, Abschlussprüfung mit schriftlichen, praktischen und mündlichen Anteilen und Zertifikat des Weiterbildungsträgers und schließlich die Abrechnungserlaubnis der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen für MLD-30, MLD-45, MLD-60 und Kompressionsbandagierung.
Im Berufsalltag: Abrechnungserlaubnis und Zeitstufen
Die Abrechnungserlaubnis beantragt der zugelassene Leistungserbringer, etwa die Praxis, in der die Masseurin oder der Masseur arbeitet; er weist dazu das Zertifikat nach (Anlage 7, Abschnitt II). Nach der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag, Lesefassung gültig ab 01.12.2024) wird sie rückwirkend zum Tag der Antragstellung erteilt. Abrechenbar sind dann MLD-30 (Position X0205), MLD-45 (X0201) und MLD-60 (X0202) sowie die Kompressionsbandagierung einer Extremität (X0204), die im direkten Anschluss an die MLD erfolgt.
Welche Zeitstufe gilt, bestimmt in der Regel die Verordnung. Nennt sie nur „MLD“ und das Stadium im ICD-10-Code, legen Therapeutinnen und Therapeuten die Dauer nach Befund, Stadium und Zahl der betroffenen Körperteile fest (§ 18 Abs. 2 Nr. 7 HeilM-RL).
Massageschulen nach Bundesland und Angebote zur Weiterbildung für Masseure zeigt die Startseite von masseur-ausbildung.de. Ob ein Träger für die MLD-Weiterbildung anerkannt ist, zeigt die Liste des vdek.