Reizstromtherapie

Auch: Reizstrombehandlung, Niederfrequente Reizstromtherapie

Reizstromtherapie ist Elektrotherapie mit Strömen, die zur Reizung von Nerven- oder Muskelfasern eingesetzt werden, meist mit niederfrequenten Impulsen. Als Heilmittel erfasst § 21 HeilM-RL sie in zwei Formen: Elektrotherapie mit Stromimpulsen und Elektrostimulation bei Lähmungen.

Reizstromtherapie bezeichnet die Behandlung mit elektrischen Strömen, die zur Reizung von Nerven- oder Muskelfasern eingesetzt werden, meist mit niederfrequenten Stromimpulsen statt mit gleichmäßig fließendem Gleichstrom. Die Leistungsbeschreibung Physiotherapie der Krankenkassen spricht von niederfrequenten Reizströmen und nennt als Beispiel diadynamische Ströme. Masseurinnen und Masseure lernen sie im Fach Elektro-, Licht- und Strahlentherapie und geben sie im Beruf als Heilmittel nach ärztlicher Verordnung ab. Den Überblick über alle Stromformen und die Gerätepflichten enthält der Eintrag Elektrotherapie; hier geht es um die Reizströme selbst.

Reizstromtherapie als Heilmittel nach § 21 HeilM-RL

Die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (HeilM-RL, zuletzt geändert am 15.05.2025, in Kraft seit 05.08.2025) erfasst Reizströme an zwei Stellen in § 21 Abs. 2:

  • Nr. 1, Elektrotherapie: Behandlung mit konstanten galvanischen Strömen oder mit Stromimpulsen; genannt sind diadynamische Ströme, mittelfrequente Wechselströme und Interferenzströme. Die Leistungsbeschreibung sieht dafür individuell eingestellte Stromstärken und Frequenzen und eine Elektrodenanordnung nach Befund und Behandlungsplan vor.
  • Nr. 2, Elektrostimulation: Reizströme mit definierten Einzelimpulsen, deren Reizparameter vorher bestimmt werden. Verordnungsfähig ist sie laut Richtlinie nur zur Behandlung von Lähmungen bei prognostisch reversibler Nervenschädigung. Als Parameter nennt die Leistungsbeschreibung Impulsdauer, Pausendauer, Stromform und Stromstärke, angepasst an den Grad der Lähmung.
MerkmalElektrotherapieElektrostimulation
Grundlage§ 21 Abs. 2 Nr. 1 HeilM-RL§ 21 Abs. 2 Nr. 2 HeilM-RL
PositionX1302X1303
Richtwert10 bis 20 Minuten5 bis 10 Minuten je Muskel-Nerv-Einheit
Im Heilmittelkatalogergänzendes Heilmittel, etwa in WS und EXergänzendes Heilmittel in ZN und PN

Beide Formen dürfen nach § 12 Abs. 3 HeilM-RL auch allein verordnet werden, soweit der Heilmittelkatalog sie in der Diagnosegruppe als ergänzendes Heilmittel vorsieht. Ein Sternchen tragen sie in § 21 nicht; für die Abgabe reicht damit die Berufsqualifikation ohne Zusatzweiterbildung (§ 17 Abs. 2). Richtwerte und Positionen stammen aus der Leistungsbeschreibung Physiotherapie (Lesefassung gültig ab 01.12.2024, Stand Oktober 2026). Zur Leistung zählen dort auch die Überwachung während der Anwendung, die Reinigung und Desinfektion der Elektrodenschwämme, soweit keine Einmalelektroden benutzt werden, und die Pflege der behandelten Hautregion.

Reizstrom nach RechtsgrundlageReizstrom nach RechtsgrundlageZwei Heilmittel und ein HilfsmittelHeilmittel nach § 21 HeilM-RLElektrotherapie (X1302)Abs. 2 Nr. 1:z. B. diadynamischRichtwert:10 bis 20 MinutenElektrostimulation (X1303)Abs. 2 Nr. 2:nur bei LähmungenRichtwert:5 bis 10 Minutenje Muskel-Nerv-EinheitAbgrenzung: TENS-HeimgerätHilfsmittel nach § 33 SGB VProduktgruppe 09 im VerzeichnisAnwendung:zu Hause
Abb.: Reizstrom als Heilmittel in zwei Formen nach § 21 HeilM-RL und als TENS-Heimgerät im Hilfsmittelverzeichnis. Quelle: § 21 HeilM-RL, Leistungsbeschreibung Physiotherapie (Lesefassung gültig ab 01.12.2024), Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands (Produktgruppe 09), Stand Oktober 2026.

Das Schaubild ordnet Reizströme nach ihrer Rechtsgrundlage. Heilmittel nach § 21 HeilM-RL sind die Elektrotherapie mit Stromimpulsen, etwa diadynamischen Strömen, Position X1302 mit einem Richtwert von 10 bis 20 Minuten, und die Elektrostimulation, Position X1303, die nur bei Lähmungen verordnungsfähig ist, mit 5 bis 10 Minuten je Muskel-Nerv-Einheit. Das TENS-Heimgerät ist dagegen ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V aus der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses, das Versicherte zu Hause anwenden.

Reizströme im Lehrgang

Anlage 1 der MB-APrV (Stand Oktober 2026) führt die Stromformen im Fach 18 Elektro-, Licht- und Strahlentherapie mit 150 Stunden. Unterpunkt 18.2.1 nennt Niederfrequenz, Mittelfrequenz und Hochfrequenz, ohne Frequenzwerte festzulegen. Üblich ist eine Einteilung mit Niederfrequenz unter 1.000 Hertz und Mittelfrequenz von 1.000 bis unter 100.000 Hertz; so teilt auch das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands die Elektrostimulation ein (Stand Oktober 2026). Für Lehrgang und Heilmittel ist das eine Orientierung, keine Vorgabe. Eigene Unterpunkte sind außerdem die Elektrodiagnostik (18.2.5), Indikationen und Kontraindikationen (18.5) sowie die Sicherheitsvorschriften für elektromedizinische Geräte (18.7). Geprüft wird das Fach im praktischen Teil, Fächergruppe 2 nach § 7 MB-APrV.

Als Landesbeispiel teilt der bayerische Lehrplan für die Berufsfachschule für Massage (Juli 2013) das Fach in 70 Stunden Theorie und 80 Stunden Fachpraxis. Unter den Anwendungen führt er niederfrequente Reizströme, die Elektrodiagnostik, die Elektrotherapie schlaffer Lähmungen und mittelfrequente Reizströme als eigene Punkte. Reizstrom ist dort also nicht auf die Niederfrequenz beschränkt; mittelfrequente Verfahren behandelt der Eintrag Interferenzstrom.

Abgrenzung: TENS-Geräte für zu Hause

TENS steht für transkutane elektrische Nervenstimulation. In § 21 HeilM-RL und in der Leistungsbeschreibung kommt der Begriff nicht vor. Verwendet wird er im Hilfsmittelverzeichnis, das der GKV-Spitzenverband nach § 139 SGB V führt: für die Elektrostimulation von Nerven mit Geräten, die Versicherte im Rahmen eines ärztlichen Therapiekonzepts zu Hause selbst anwenden. Solche Geräte sind Hilfsmittel nach § 33 SGB V und gehören zur Produktgruppe 09 Elektrostimulationsgeräte; für Geräte zur Schmerzbehandlung gibt es dort die Untergruppe 09.37.01 „Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung“ (Stand Oktober 2026). Laut seinem Fortschreibungsbericht von 2026 will der GKV-Spitzenverband die Gliederung dieser Produktgruppe neu fassen; Nummern und Bezeichnungen können sich also ändern. Heilmittel sind dagegen nach § 2 Abs. 1 HeilM-RL persönlich zu erbringende medizinische Leistungen. Die Reizstromtherapie durch Masseurinnen und Masseure und die Selbstanwendung eines TENS-Geräts sind deshalb zwei verschiedene Versorgungswege, auch wenn beide mit niederfrequenten Impulsen arbeiten.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026

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